So geht es los!

Wir dürfen erst auf der Grundlage einer Verordnung für Sie tätig werden, also eine Diagnostik und Therapie durchführen. Ihr Kinderarzt, Phoniater/Pädaudiologe, HNO-Arzt, Ihr Hausarzt oder auch ein Kieferorthopäde kann eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Dies gilt für gesetzlich Versicherte sowie für privat Versicherte.

Das Rezept darf bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein. Machen Sie deshalb nach einer mündlichen Zusage durch Ihren Arzt einen Termin bei uns und lassen sich dann zeitnah eine Verordnung ausstellen.

Für gesetzlich versicherte Kinder trägt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
Gesetzlich versicherte Erwachsene tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10% plus einer Verordnungsgebühr von 10,- €

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse inwieweit Sie von der Zuzahlung befreit werden können.
Mit Privatpatienten schließen wir vor Behandlungsbeginn einen Behandlungsvertrag ab, in dem die Kosten genau aufgeführt sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, ob Sie einen Eigenanteil leisten müssen.